
Eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen stellt für bereits erkrankte Personen oft die letzte Möglichkeit dar, für den Todesfall finanziell vorzusorgen. Die maximale Todesfallsumme bei einer Sterbegeldversicherung ist in den meisten Fällen auf 20.000 bis 25.000 Euro begrenzt. Dafür steht bei dieser Absicherungsform bereits nach einigen Monaten der Versicherungszugehörigkeit ein Todesfallschutz mit ansprechender Höhe zur Verfügung. Die Versicherbarkeit bei einer Sterbegeldversicherung endet nicht mit einem bestimmten Alter sondern ist lebenslang. Beiträge sind in der Regel bis zum 85. Lebensjahr zu entrichten. Trott der Tod vor diesem Zeitpunkt ein, leistet die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung entsprechend der zu diesem Zeitpunkt versicherten Todesfallsumme. Da eine Sterbegeldversicherung kapitalbildend ist, kann die Auszahlungssumme zum Zeitpunkt des Todesfalls sogar höher sein als die versicherte Todesfallsumme. Zins- und sonstige Überschüsse erhöhen eine solche Versicherungssumme. Bei vorzeitiger Kündigung der Sterbegeldversicherung wird an den Versicherungsnehmer ein Rückkaufswert ausgezahlt, der sich aus dem bereits gebildeten Kapital und eventueller Überschussbeteiligungen gebildet hat. Bis zu bestimmten Versicherungssummen gilt das sich in einer Sterbegeldversicherung befindliche Kapital sogar als Insolvenz- und Hartz IV-sicher, da es trotz der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung und Auszahlung in aller Regel als Absicherung für den Todesfall bzw. zur Absicherung der Beerdigungskosten abgeschlossen und verwendet wird.
Insbesondere krankheitsbedingte Rentner oder Personen, die von anderen Lebensversicherern bereits abgelehnt wurden, können in der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine wirkliche Alternative finden. Aufgrund der Kapitalbildung sind die Versicherungsbeiträge in der Regel zwar höher als bei einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung, doch kommt es bei der Sterbegeldversicherung ja in jedem Fall zu einer Auszahlung, während bei der Risikolebensversicherung der Versicherungsschutz spätestens mit dem 75. Lebensjahr endet. Zudem wird bei einer Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung zumindest bei Antragstellung nach einer derzeit ausgeübten Tätigkeit gefragt wird, so dass Erwerbsunfähigkeitsrentner oder Antragsteller, die bereits bei einer Lebensversicherung abgelehnt wurden, auch bei einer solchen Risikolebensversicherung keinen Versicherungsschutz erhalten. Da der Staat die Beerdigungskosten nicht mehr bezuschusst, bleiben die nicht unerheblichen Kosten für die Beerdigung schließlich an den Erben bzw. Hinterbliebenen hängen, um diese nicht über Gebühr zu belasten, sollte mit einer entsprechenden Todesfallabsicherung vorgesorgt werden. Die Sterbegeldversicherung stellt hier eine gute Möglichkeit dar.