Versicherungen
 


Geschichte der Rentenversicherung

Unter Otto von Bismarck wurde in Deutschland erstmals eine staatliche Rentenversicherung eingeführt. Ab dem Jahr 1891 erhielten alte Menschen eine Rente – allerdings erst ab dem 70. Lebensjahr, das damals nur von viel wenigen Bürgern erreicht wurde. In diesem System wurden die Beiträge angespart. Die zukünftigen Rentner zahlten also in die Rentenkasse ein, der Staat bewahrte das eingezahlte Geld für sie auf und gab es den Einzahlern in Form der Altersrente wieder zurück. Dabei bestand aber ein großes Problem: Durch die fortschreitende Geldentwertung war das angesparte Vermögen bei Beginn der Rente nur noch wenig wert. Spätestens durch die Inflation in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden die gesparten Beiträge fast vollständig entwertet, wodurch die Altersrenten zu einem großen Teil aus Steuermitteln finanziert werden mussten. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Rente oft nicht mehr als ein Zubrot, weil sie viel zu gering ausfiel, um von der Versicherung  leben zu können.

Erst 1957 führte die Bundesrepublik die heutige umlagenfinanzierte Rente ein. Seitdem werden die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber direkt an die Rentner weitergegeben. In der Boomzeit der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg erschien dieses System sehr vorteilhaft, da genug Geld bereitstand, um allen älteren Menschen ihre Rente zu zahlen. Schon mehrmals mussten seit Bestehen der Bundesrepublik die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und nur langsam steigender Löhne gerät das umlagenfinanziertes System in Schieflage.

Hinzu kommen die geburtenschwachen Jahrgänge, die nun im Erwerbsleben stehen, und eine hohe Lebenserwartung. Während die Renten lange Zeit Jahr für Jahr auseichend gestiegen sind, um mit den steigenden Lebenshaltungskosten mitzuhalten, sind die Steigerungsraten inzwischen sehr gering. Eine Möglichkeit, um sich vor Altersarmut zu schützen, ist die Riester-Rente. Wenn ein Arbeitnehmer einen Riester- Vertrag abschließt und regelmäßig eine ausreichende Summe einzahlt, erhält er spürbare staatliche Zuschüsse, die die private Vorsorge in Form von Riester für den Versicherten lukrativ machen. Durch die finanzielle Hilfe des Staates beim Sparen, ist die Riester-Rente im Vergleich zu anderen Produkten zur Altersvorsorge besonders vorteilhaft. Bei der Riesterrente handelt es sich zudem um eine sichere Anlageform, bei der außerdem eine Rendite von 2,25 Prozent pro Jahr garantiert wird.