
Früher stand für privat Krankenversicherte fest: Sobald sie Hartz VI beantragten, fielen sie wieder unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Die private Krankenversicherung war damit nicht mehr für den Krankenkostenschutz zuständig, sondern die gesetzliche Krankenversicherung. Das hat sich seit Januar 2009 grundlegend geändert: Der Gesetzgeber dehnte die Versicherungspflicht auf die privat Versicherten aus. Seitdem ist die private Krankenversicherung verpflichtet, jeden Anfragenden in den Basistarif aufzunehmen, der sich nicht in einer Krankenkasse versichern muss. Doch, die Bundesregierung hat eine gefährliche Gesetzeslücke übersehen: Wer den Hartz IV Antrag stellen muss, kann sich den Basistarif nicht leisten.
Der Basistarif war als einheitliche und günstige Grundversorgung angedacht. Die Versorgung muss mindestens die gesetzlichen Regelleistungen beinhalten; gleichzeitig darf sie nicht teuerer sein als der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, er Tarif kann bis zu 570 Euro im Monat kosten. Die private Krankenversicherung muss für Versicherte, die den Hartz IV Antrag stellen, den Beitrag zwangsläufig halbieren; damit zahlen sie immer noch etwa 235 Euro für ihren Krankenschutz.
Die Arbeitsagentur sieht für Arbeitslose lediglich einen Höchstsatz von 129,54 Euro vor - es bleiben also über 100 Euro ungedeckt. Zusätzlich fordert die Bundesagentur für Arbeit derzeit in einigen hunderttausend Fällen Beträge von Hartz IV Beziehern zurück. Der Grund: Die Bundesregierung versäumt hat, das Sozialrecht an die Erhöhung des Kindergeldes im Januar 2010 anzupassen. Bereits 2009 mussten die Arbeitsagenturen fest 280 000 Hartz IV Bescheide korrigieren, das waren etwa 30 Prozent. Das ARD-Magazin ,Report Mainz" hatte zu Jahresanfang berichtet, dass die Gerichte in über 36 Prozent der Fälle dem Widerspruch von Hartz IV Beziehern stattgaben. Damit könnten über 35% aller Hartz4Bescheide falsch sein.
Im vergangenen Jahr haben sich die Sozialgerichte Freiburg und Stuttgart in Eilverfahren mit der Übernahme des PKV Beitrags für Hartz IV Empfänger beschäftigt. Die Richter kamen in beiden Fällen zu dem Schluss, dass der Sozialhilfeträger den gesamten zu zahlenden Beitrag zur PKV übernehmen müsse. Der Basistarif ist meist deutlich teuerer als die herkömmlichen Tarife der privaten Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung setzt den Beitrag so hoch an, da sie die Tarife ohne vorangehende Gesundheitsprüfung anbieten muss. Bislang ist noch kein Fall bekannt, in dem ein Harz IV Bezieher von einem herkömmlichen Tarif in den Basistarif wechseln musste. Allerdings sind bereits Fälle bekannt, in denen Versicherungsgesellschaften Kunden gekündigt haben, die Hartz IV beantragt hatten, und ihre Prämie nicht mehr zahlen konnten. Einige gesetzliche Krankenkassen verwehrten den gekündigte die Aufnahme mit der Begründung, der letzte Versicherer sei für sie zuständig - also die private Krankenversicherung. -