
Der gesetzliche Krankenschutz ist nicht für Freiberufler ausgelegt, sondern für Arbeitnehmer. Sie haben einen anderen Versicherungsbedarf und müssen daher in der gesetzlichen Krankenversicherung schnell drauf zahlen. Wenn Freiberufler krank sind, erhalten sie zum Beispiel keine Lohnfortzahlung. Bei Existenzgründung müssen sie sich selbst um jeden einzelnen Risikoschutz kümmern, so zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfällen. Mit einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler können Gewerbetreibende genau die Leistungen vereinbaren, die sie benötigen. Doch nicht für jeden lohnt sich eine private Krankenversicherung. Gerade für diejenigen mit niedrigem Einkommen bleibt die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv.
Anders als Arbeitnehmer können Freiberufler ihre Krankenversicherung einkommensunabhängig aussuchen und zum Beispiel in die private Krankenversicherung wechseln. Eine private Krankenversicherung für Freiberufler ist gerade für diejenigen lukrativ, die ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben. Wer ein Monatseinkommen ab 3 750 Euro hat, zahlt nämlich in der gesetzlichen Krankenversicherung stets den Höchstbeitrag. Dieser liegt derzeit bei 558,75 Euro. Private Krankenversicherungen für Freiberufler sind im Vergleich deutlich günstiger; Versicherte können mit einem Wechsel leicht ihre Prämien halbieren.
Wer nach der Existenzgründung allerdings ein niedrigeres Einkommen erzielt, für den ist meist die gesetzliche Krankenversicherung preiswerter. Freiberufler können nämlich beantragen, dass die Kasse den Beitrag am Einkommen bindet. Damit zahlen diejenigen, die weniger verdienen, eine niedrigere Prämie. Zudem hat die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler den Vorteil, dass Versicherte ihre Familienangehörigen beitragsfrei mitversichern können.
Die Künstlersozialkasse bietet ebenfalls vielen Freiberuflern eine günstige Absicherung. Sie erhalten von der Künstlersozialkasse die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Der Schutz steht denjenigen zu, die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausüben, zum Beispiel Journalisten, Grafikern oder Kunsthandwerkern. Sie haben in der Regel schlechtere Aussichten auf einen privaten Krankenschutz, da die Versicherungsgesellschaften viele künstlerische oder publizistische Berufe als riskant einstufen.
Seit Januar 2009 bieten private Krankenversicherungen Selbstständigen und Freiberuflern eine Kostenabsicherung ohne Risikozuschlag, den Basistarif. Der Versicherer ist gesetzlich dazu verpflichtet jeden in diesen Tarif aufzunehmen, der nicht verpflichtet ist, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung zuversichern. Dabei darf der Tarif nicht teurer sein als der gesetzliche Höchstbeitrag. Ebenso muss die Gesellschaft auf eine Gesundheitsprüfung verzichten, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Der Tarif berechnet sich lediglich aus dem Alter und dem Geschlecht des Versicherten.
Der Basistarif ist zwar als eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für Freiberufler mit geringem Einkommen gedacht. Jedoch kann er mit dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen oftmals nicht mithalten, da die Gesellschaften die Prämien einkommensunabhängig berechnen. Deshalb zahlen gerade Geringverdiener mehr für den Basistarif als für den gesetzlichen Schutz.