Versicherungen
 


Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen

Die Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen basiert prinzipiell auf dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip. Eine Ausnahme stellen nur stationäre Aufenthalte dar, die im Regelfall anhand der Gesundheitskarte direkt zwischen PKV und Krankenhaus abgerechnet werden. Der Versicherungsnehmer, der ambulante medizinische Maßnahmen in Anspruch nimmt, kann die von ihm gewünschte und benötigte Behandlung mit dem entsprechenden Arzt abstimmen und auswählen. Dies liegt daran, dass der Versicherungsnehmer zum Vertragspartner des Arztes wird und als solcher direkten Einfluss auf die durchgeführten Maßnahmen hat und auch den Arzt frei wählen kann.

Vertragsbeziehungen zwischen dem Arzt und der Krankenkasse sind damit nicht notwendig und auch im Hinblick auf die Leistungen besteht keine Bindung an den Regelleistungskatalog. Anhand der jeweils gültigen Gebührenordnung erstellt der Arzt eine Rechnung, die auf den Namen des Versicherungsnehmers lautet. Diese Rechnung, die die tatsächlich entstandenen Kosten beziffert, reicht der Versicherte an seine private Krankenversicherung weiter, die ihrerseits die Rechnung überprüft. Anschließend wird der Rechnungsbetrag je nach Tarif anteilig oder vollständig auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Da dieser Vorgang meist nur wenige Tage in Anspruch nimmt, kann der Versicherte die Arztrechnung nach der Leistung der privaten Krankenversicherung begleichen, muss den Rechnungsbetrag also prinzipiell nicht vorstrecken.

Problematisch kann es jedoch werden, wenn die private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnt. Dies ist zunächst immer dann der Fall, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen in Anspruch genommen hat, die durch seinen Tarif nicht abgesichert sind. Umfasst der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers beispielsweise keine Behandlungen beim Heilpraktiker, wird die private Krankenversicherung die Kosten für solche Behandlungen auch nicht übernehmen. Der Versicherungsnehmer, auf dessen Namen die Rechnung ja ausgestellt wurde, muss diese jedoch in jedem Fall bezahlen, unabhängig davon, ob oder welchen Anteil die private Krankenversicherung übernimmt. Sinnvoll ist daher, im Vorfeld eine Zusage zur Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse einzuholen, vor allem bei sehr kostenintensiven Behandlungen oder wenn der Versicherungsnehmer nicht sicher ist, ob sein Versicherungsschutz die geplanten Maßnahmen beinhaltet. Nach einem ähnlichen Prinzip arbeitet auch eine private Krankenzusatzversicherung, die eine Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für diejenigen darstellt, die nicht vollständig in die private Krankenversicherung wechseln können oder möchten. Hierbei werden die Kosten zunächst entsprechend des Regelleistungskataloges durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen, die Differenz bezahlt dann die private Zusatzkrankenversicherung. Allerdings sind auch hier der gewählte Tarif und die Versicherungsbedingungen ausschlaggebend. Das bedeutet, es werden tatsächlich nur die Kosten übernommen, die in dieser Form und in entsprechendem Umfang abgesichert sind.