Versicherungen
 


Allgemeine Infos zur Maklerhomepage

Wer hierzulande eine Versicherung abschließt, macht dies meist über einen Vertreter. Dieser erhält dafür eine Provision von seinem Arbeitgeber, dem Versicherungsunternehmen. Kein Wunder, dass Verbrauchern immer wieder das Gefühl beschleicht, Vertreter handeln mehr im Interesse ihrer Gesellschaft als in ihrem. Doch es gibt einen kundenfreundlicheren Weg, eine Police zu vereinbaren: der Vertragsabschluss über einen Versicherungsmakler. Dieser vertritt Kundeninteressen gegenüber der Gesellschaft und versucht bei ihr günstigere Verträge auszuhandeln. Da Makler jedoch in der Regel regional bezogen arbeiten, sind ihre Leistungen in der Öffentlichkeit wenig präsent. Ihre Angebote sind schlichtweg schlechter zu vergleichen als die der großen Versicherungsgesellschaften, weshalb Verbrauchertests sie meist übergehen. Umso mehr lohnt es sich für einen Versicherungsmakler, selbst für etwas mehr Publicity zu sorgen: Das Internet bietet dazu eine gute Ausgangslage.

Doch bei der Homepage für Versicherungsmakler sollte der Betreiber einige Punkte beherzigen. Denn auch hier gilt: Für Nachlässigkeiten bei der Kundeninformation haften sie persönlich. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, mit Rechtshinweisen auf der Homepage für Versicherungsmakler Haftungsrisiken gezielt auszuschließen und einzugrenzen. Welche Rechtshinweise nötig sind, ist vom Service-Angebot abhängig: Bietet der Versicherungsmakler zum Beispiel Tarifrechner oder andere Leistungen, für die persönliche Kundendaten erforderlich sind, muss er sich mit einer Datenschutzerklärung absichern. Durch sie erfährt der Kunde, wozu seine Daten nötig sind und was mit ihnen geschieht. Er muss ausdrücklich dazu einwilligen, dass der Betreiber der Maklerhomepage die persönlichen Daten nutzen darf. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, sich zu schützen: Allgemeine Geschäftsbedingungen grenzen die Haftungsrisiken bei vertraglichen Vereinbarungen ein; Disclaimer vor markenrechtlichen oder personenrechtlichen Verstößen. Das Impressum ist Pflicht für alle gewerblichen Webseiten. Es muss den Betreibernamen und Anschrift beinhalten, sowie die gesetzliche Vertretung und den Geschäftsführer. Für Rechtshinweise gilt generell: Lieber auf Nummer sicher gehen und eine fachmännische Beratung suchen, denn hier kommt es auf die treffende Formulierung an, die Laien nicht erbringen können.
Versicherungsmakler sollten sich zudem genau überlegen, was sie auf ihrer Seite anbieten möchten. Soll den Kunden alle Formulare, die sie bei Versicherungsfragen benötigen, auch online angeboten werden? Versicherungsschäden könnten zu dem über ein Online-Formular gemeldet werden; das erspart Telefonat und Briefverkehr. Aber auch für potenzielle Neukunden kann sich der Seitenbetreiber viel einfallen lassen, zum Beispiel ein einleitendes Maklervideo. Schließlich sollte der Betreiber nicht vergessen: Die meisten Internet-Surfer suchen allgemeine Informationen, um sich zum Beispiel einen Überblick über eine private Rentenversicherung oder eine Kapitalanlage für die Altersvorsorge zu verschaffen. Dazu möchten sie sich über die Kostenbeiträge bestimmter Versicherungen informieren. Deshalb sollten auf der Maklerhomepage Tarifrechner und verständliche Artikel zu den Versicherungsprodukten als auch zum Gesundheitssystem nicht fehlen. Webmaster sollten sich Gedanken darüber machen, wie er potenzielle Kunden auf sein Internetportal aufmerksam macht. Hierbei spielen häufig genutzte Suchbegriffe eine wichtige Rolle, die Internet-Nutzer in Suchmaschinen wie Google eingeben. Die Texte sollte diese zumindest berücksichtigen. Außerdem sorgt die Verlinkung mit anderen Versicherungsseiten für mehr Besucher.

Versicherungsmakler, die eine professionelle Webseite aufbauen möchten, kommen in der Regel kaum an fachkundigen Dienstleistern vorbei. Es kann für den einen oder anderen sinnvoll sein, den Webinhalt über einen Anbieter zu beziehen oder sich gleich eine komplette Homepage für Versicherungsmakler erstellen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass die Texte stets auf dem aktuellsten Stand sind; dazu kann er leicht technische Raffinessen einfügen lassen, wie zum Beispiel ein Maklervideo. Damit ist das Rechtsrisiko für den Webmaster gleich um einiges geringer, da der Informationsdienstleister für das gelieferte Produkt haftet.