Versicherungen
 


Rente und Co.

Während der Erwerbstätigkeit führt ein Arbeitnehmer einen Teil seines monatlichen Einkommens an die Sozialversicherung ab. Durch die Beiträge für beispielsweise die Arbeitslosenversicherung ist er für den Fall abgesichert, dass er seine Arbeitsstelle verliert. Wird der Arbeitnehmer während seiner Berufstätigkeit oder schon im Ruhestand zum Pflegefall, kann er Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

Durch seine Beiträge für die Rentenversicherung erwirbt er Anwartschaften für seine spätere Altersrente, die er erhält, wenn er das Rentenalter erreicht und eine bestimmte Anzahl an Jahren gearbeitet hat. Diese Altersrente ist auch nach wie vor die Haupteinnahmequelle für Rentner, allerdings wird das derzeitige Rentenniveau langfristig sinken. Die Ursachen hierfür liegen einerseits in der demographischen Entwicklung. Während die Bevölkerung immer älter wird, im Gegenzug aber weniger Kinder geboren werden, gibt es immer weniger Beitragszahler, die aber immer mehr und länger Renten finanzieren müssen. Hinzu kommt, dass in Zeiten mit hohen Arbeitslosenquoten weniger Geld in die Rentenkassen eingezahlt wird, denn Beiträge werden nur von den Arbeitnehmern entrichtet, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Zum anderen basiert die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Generationenvertrag, was bedeutet, dass sie sich nach dem Umlageverfahren finanziert.

Die Beitragszahler bauen sich durch ihre Beiträge kein eigenes finanzielles Polster für den Ruhestand auf, sondern finanzieren die aktuell ausbezahlten Renten. Dafür wird ihre eigene Rente später von den nachfolgenden Generationen bezahlt, wobei hier dann erneut der demographische Faktor zum Tragen kommt. Daraus wird ersichtlich, dass der privaten Altersvorsorge insbesondere für die jüngeren und die künftigen Generationen eine sehr große Rolle zukommt. Mittlerweile wird daher auch das bewährte Drei-Säulen-Modell für die Absicherung im Alter immer weiter durch das sogenannte Drei-Schichten-Modell abgelöst.

Hierbei besteht die erste Schicht in einer Basisversorgung, die durch die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente oder auch Basisrente für Selbstständige und Freiberufler, die landwirtschaftlichen Alterskassen sowie die berufständischen Versorgungswerke realisiert wird. Die Basisversorgung kennzeichnet sich durch eine nachgelagerte Besteuerung, was bedeutet, dass die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können und bei der Auszahlung der Renten dann in unterschiedlichem Umfang steuerpflichtig sind. Die zweite Schicht umfasst Zusatzversorgungen wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge oder auch die Riesterrente. Die dritte Schicht, die zunehmend wichtiger wird, beinhaltet die private Vorsorge, beispielsweise in Form von privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Sparbriefen oder auch Immobilien. Streng genommen handelt es sich bei diesen Produkten um Kapitalanlagen und da die Beiträge in aller Regel aus bereits versteuertem Einkommen erbracht werden, gibt es weniger Einschränkungen und Auflagen als in den ersten beiden Schichten.

So kann ein Anleger beispielsweise wählen, ob sein angespartes Guthaben als einmalige Geldsumme oder als Monatsrente ausbezahlt wird, kann die Verträge grundsätzlich auch vorzeitig kündigen oder vielfach auch beleihen und kann den Auszahlungszeitpunkt weitestgehend selbst festlegen. Zudem kann der Sparer in aller Regel frei entscheiden, an wen er sein Guthaben vererben möchte.