Versicherungen
 


Vollkrankenversicherungen bieten bei Krankheit vollen Kostenschutz

Wer in die Private Krankenversicherung wechseln möchte, der kann zwischen einer Vielzahl von Tarifen wählen. Die Tarife unterscheiden sich nicht nur in ihrem Leistungsumfang, sondern auch in ihrem Preis. Wobei der teurere Tarif nicht unbedingt mehr Leistung bietet. Beim Versicherungsvergleich kommt es darauf an, gezielt die Produkte zu vergleichen, auf die es ankommt. Wer sich privat versichert, sollte zunächst wissen, welche Form der Versicherung er wählt: Teilkrankenversicherung, Voll-Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung.

Die Teilkrankenversicherung bietet die gleiche Versorgung wie die Voll-Krankenversicherung, obwohl sie weniger kostet. Der Grund: Diese private Krankenversicherung deckt nur einen Teil der Krankheitskosten ab. Deshalb können nur beihilfeberechtigte Berufsgruppen, die bereits einen Teil ihrer Krankenkosten über ihren Dienstherrn abgedeckt haben, diese Versicherung wählen. Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer müssen jedoch ihre volle Krankenkosten absichern und sind daher auf eine Voll-Krankenversicherung angewiesen.

Gesetzlich Versicherte können zudem Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, über eine private Krankenversicherung absichern, und zwar mit einer Krankenzusatzversicherung. Hier können sie zwischen verschiedenen Versicherungen wählen, die alle großen Versorgungsbereiche ergänzend abdeckt. Sie können zum Beispiel eine Zahn Zusatzversicherung abschließen, um Zahnersatz zu versichern. Sie können ebenso eine Krankenhauszusatzversicherung vereinbaren, um die ihre stationäre Heilversorgung zu verbessern. Außerdem können sie mit einem Krankenhaustagegeld weitere krankheitsbedingte Kosten bestreiten. Allerdings hat der Zusatzschutz auch seine Grenzen: Privatkliniken bleiben auch Kassenpatienten mit Zusatzkrankenversicherung verschlossen, wenn sie die Kosten nicht selbst zahlen.

Privat Versicherte können Krankenzusatzversicherungen nicht nutzen. - Die benötigen sie auch nicht, da sie sich ihre Voll-Krankenversicherung so einrichten können, dass sie keine Versorgungslücken aufweist. Sie können im Baukastenverfahren sich aus den verschiedenen Versorgungsbereichen den Schutz zusammensetzen, der ihnen wichtig ist. Dabei gilt: Je mehr Leistungen sie vereinbaren, umso höher fällt die Prämie aus. So haben sie eine große Kostenkontrolle. Mit einem Selbstbehalt können sie dazu ihre Prämie nach Bedarf senken. In der ambulanten Heilversorgung können privat Versicherte zum Beispiel auch alternative Heilmethoden und Naturheilverfahren mit versichern. Zudem bieten private Krankenversicherungen Heilpraktikertarife an, mit denen Privatpatienten auch die Behandlung beim Heilpraktiker versichern können. In der stationären Heilversorgung können sie ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und höhere Gebührensätze bei aufwendigen Operationen vereinbaren. Außerdem haben Arbeitnehmer und Selbstständige die Möglichkeit ein zusätzliches Krankentagegeld für die Zeit der stationären Behandlung zu vereinbaren. Auch bei der zahnmedizinischen Versorgung lässt die Vollkrankenversicherungen keine wünsche offen. Der Privatpatient wählt selbst, ob er alle Behandlungs- und Zahnersatzkosten versichern möchte oder nur einen Teil. Der Versicherte kann zwischen vielen unterschiedlichen Versorgungsformen wählen, und kann auch ein teureres und besseres Verfahren oder Material wählen.