Der Arbeitgeber bezuschusst dabei die Beiträge für die private Krankenversicherung und die Pflegeversicherung ebenso, wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wird die Höhe des Arbeitgeberzuschusses von dem durchschnittlichen Höchstbeitrag bestimmt, der jedes Jahr zu Jahresbeginn neu festgelegt und auf die geltende Beitragsbemessungsgrenze angewandt wird.

In aller Regel entspricht der Arbeitgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag etwa der Hälfte des Gesamtbeitrages. Hätten Familienangehörige des Versicherungsnehmers im Rahmen einer Familienversicherung Anspruch auf eine kostenfreie Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, bezuschusst der Arbeitgeber auch die Beiträge für deren private Krankenversicherung. Der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung muss grundsätzlich keine Mindestleistungen enthalten, allerdings setzt der Arbeitgeberzuschuss voraus, dass Leistungen abgesichert sind, die auch im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung Bestandteile des Versicherungsschutzes sind. Hierzu gehören ambulante, stationäre und Zahntarife sowie das Krankentagegeld.
Daneben können eine Krankenhaustagegeldversicherung oder ein Beitragsentlastungstarif durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Zusätzliche Absicherungen im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung muss der Versicherungsnehmer in aller Regel selbst finanzieren. Der Beitrag für die private Krankenversicherung ergibt sich aus Faktoren wie Alter, Geschlecht, aktueller Gesundheitszustand und gewünschter Versicherungsumfang, die dem Kostenrisiko für die PKV gegenüber gestellt werden. Nimmt ein Versicherungsnehmer während eines bestimmten Zeitraumes keine Leistungen in Anspruch, erhält er üblicherweise einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet. Diese Rückerstattung nimmt allerdings keinen Einfluss auf den Arbeitgeberzuschuss, eine nachträgliche Kürzung findet also nicht statt.
Die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses endet, wenn der Versicherungsnehmer längerfristig erkrankt und die sechswöchige Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall abläuft sowie während der Zeit, in der eine Versicherungsnehmerin Mutterschafts- und Erziehungsgeld bezieht. Diejenigen, die keine Vollversicherung in einer privaten Krankenkasse abschließen können oder möchten, haben die Möglichkeit, den gesetzlichen Versicherungsschutz um die verbesserten Leistungen der privaten Krankenversicherung durch eine private Zusatzkrankenversicherung zu erweitern. Da es sich hierbei allerdings um eine freiwillige Zusatzabsicherung handelt und sich der Arbeitgeber bereits an den Beiträgen für die grundlegende Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse beteiligt, muss der Versicherungsnehmer die Beiträge für die private Krankenzusatzversicherung selbst, also ohne weitere Zuschüsse finanzieren. Etwas anders gestaltet sich der Arbeitgeberzuschuss bei Beamten. Diese erhalten im Krankheitsfall eine sogenannte Beihilfe durch ihren Dienstherren. Die Krankheitskosten, die durch die Beihilfe nicht abgedeckt werden, muss der Beamte selbst aufbringen, wobei die privaten Krankenversicherungen spezielle Beamten- und Beihilfetarife anbieten, die als Teilversicherungen zusammen mit der Beihilfe einen vollständigen Krankheitsschutz sicherstellen. Private Krankenversicherungen vergleichen kann jeder, und immer mehr Leute werden über der Nützlichkeit der Versicherungsvergleiche bewusst.