Versicherungen
 


Rürup Rente

Egal, wofür der Versicherte sich entscheidet: Ein wirksamer Schutz gegen eine Versorgungslücke im Alter sind beide Formen der Vorsorge. Die Rürup Rente bietet auf den ersten Blick vor allem einen großen Vorteil: Der Staat fördert die Rürup Rente, indem er dem Versicherungsnehmer große steuerliche Vorteile einräumt. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten spielt außerdem der Aspekt der Sicherheit bei Produkten zur Altersvorsorge eine besonders große Rolle. Auch in diesem Punkt kann die Rürup Rente überzeugen, denn wenn eine Notlage eintritt, sind die eingezahlten Beiträge gut geschützt. Im Gegensatz zur klassischen privaten Rente ist die nach Rürup geförderte Vorsorge für das Alter auch im Fall einer Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt und auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, ist die Rüruprente sicher.

Die Ansprüche auf eine Riester oder Rürup Rente sind allerdings nicht vererbbar. Auch wenn bei der Rürup Rente durch zusätzliche Vereinbarungen zum Rürup-Vertrag auch Ehepartner und Kinder abgesichert werden können, so erlischt die Rente grundsätzlich mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der privaten, nicht staatlich geförderten Vorsorge können unter Umständen die Erben noch von der privaten Altersversicherung profitieren. Anlagemöglichkeiten für die private Altersvorsorge sind zum Beispiel die Investition in Immobilien oder in Aktienfonds- Sparpläne. Gerade bei fondsgebundenen Rentenversicherung steht den höheren Renditechancen aber auch ein gewisses Risiko gegenüber, denn finanzielle Einbußen, bis hin zum Totalverlust, sind bei dieser Anlageform zumindest möglich, wenn auch in der Praxis äußerst unwahrscheinlich. Im positiven Fall bietet die private Rentenversicherung dem Rentner aber eine Überschussbeteiligung, die in Deutschland gesetzlich geregelt ist. Dadurch erhöht sich der Rentenanspruch. Um für Hinterbliebene vorzusorgen, gibt es bei der klassischen privaten Rentenversicherung die Rentengarantiezeit: In diesem Fall wird über einen zuvor vereinbarten Zeitraum hinweg die Rente an einen Hinterbliebenen weitergezahlt.

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