Versicherungen
 


Umlageverfahren

Genau dieses Umlageverfahren führt auf lange Sicht gesehen allerdings dazu, dass die künftigen Altersrenten geringer ausfallen werden als dies heute der Fall ist. Es ist zwar sehr erfreulich, dass die Lebenserwartung kontinuierlich steigt, allerdings bedeutet das gleichzeitig auch, dass Renten immer länger ausbezahlt werden müssen. Werden weniger Kinder geboren und gibt es Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit, sinken die Einnahmen der Rentenkassen und um die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu können, muss das Rentenniveau gesenkt werden.

Dieser Entwicklung kann dadurch entgegen gewirkt werden, dass auf freiwilliger, privater Basis Maßnahmen für die finanzielle Absicherung des Ruhestandes getroffen werden. Eine Möglichkeit hierfür besteht im Abschluss einer privaten Rentenversicherung, die es in der klassischen und der fondsgebundenen Variante gibt. Während der Beitragsphase bespart der Versicherungsnehmer seine Versicherung, die ab dem vereinbarten Zeitpunkt dann als zusätzliche Monatsrente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt wird. Vom Grundprinzip her ist eine private Rentenversicherung damit mit einer Lebensversicherung vergleichbar, der Unterschied liegt allerdings darin, dass bei der Rentenversicherung der Erlebensfall und weniger die Absicherung der Hinterbliebenen im Vordergrund steht.

Bei einer klassischen Privatrentenversicherung werden die einbezahlten Beiträge verzinslich angelegt, bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung erfolgt die Anlage in Wertpapieren. Letztere bietet etwas höhere Renditechancen, allerdings drohen auch Nachteile bei negativer Kursentwicklung. Als weitere Variante im Zusammenhang mit privaten Rentenversicherungen gibt es staatlich geförderte Vorsorgemodelle. Die Riester Rente richtet sich vor allem an diejenigen, die Beiträge in die gesetzlichen Rentenkassen zahlen. Der Riestervertrag, der beispielsweise mittels Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparplan realisiert werden kann, wird durch regelmäßige Beiträge bespart, die steuerlich abgesetzt werden können.

Der Gesetzgeber stockt das angesparte Guthaben zudem durch Zulagen auf, wobei die Grundzulage 154 Euro pro Jahr und die Kinderzulage 185 Euro oder 300 Euro bei ab 2008 geborenen Kindern betragen. Diejenigen, für die die staatliche Förderung im Zusammenhang mit der Riesterrente nicht möglich ist, können auf die Rürup-Rente zurückgreifen. Bei diesem Modell beteiligt sich der Gesetzgeber zwar nicht durch Zulagen, da jedoch die Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro bei Einzelpersonen und bis zu 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren steuerlich berücksichtigt werden, kann sich eine merkliche Senkung der Steuerlast ergeben.