Die Rürup Rente wurde als Ergänzung zur Riesterrente als zweite Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge entwickelt. Das Konzept richtet sich dabei in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler, aber durch die Steuervorteile ist die Rente nach dem Modell Rürup auch für Besserverdienende eine interessante Alternative.

Vom Grundprinzip her ist die Rüruprente mit der gesetzlichen Rente vergleichbar und da auch ihr Ziel darin liegt, eine Grundversorgung für das Alter anzusparen, wird in diesem Zusammenhang auch von der Basisrente gesprochen. Während der Ansparphase leistet der Sparer Beiträge, die er allerdings entsprechend seiner finanziellen Situation flexibel gestalten kann. Die eingezahlten Beiträge kann er dann in seiner Steuererklärung geltend machen und auf diese Weise seine Steuerlast senken.
Die Absetzbarkeit der Beiträge wird jährlich bis zur vollständigen Anrechnung um zwei Prozentpunkte angehoben, derzeit werden 68% der Beiträge berücksichtigt. Die Höchstgrenzen liegen dabei bei 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro bei steuerlich gemeinsam veranlagten Eheleuten. Im Gegensatz zur Riesterrente ist die Förderung allerdings nicht an Mindestbeiträge gebunden, sondern erfolgt immer in voller Höhe entsprechend der investierten Summe. Da der Gesetzgeber die Ansparung des Guthabens ausschließlich für die eigene Absicherung des Alters voraussetzt, kann das Guthaben nicht vorzeitig aufgebraucht werden. Das bedeutet, die Rüruprente kann nicht beliehen oder verkauft werden, ist gleichzeitig aber auch im Fall einer Pfändung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld II geschützt. Die Auszahlung der späteren Basisrente erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente und beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
Neben der reinen Altersvorsorge kann die Rürup-Rente um zwei Zusatzbausteine erweitert werden, nämlich einerseits um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und andererseits um einen Hinterbliebenenschutz. Für den Hinterbliebenenschutz gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für die Witwen- oder die Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung, was bedeutet, dass die Auszahlung der Basisrente nur an den Ehepartner oder unterhaltsberechtigte Kinder erfolgen kann. Die Beiträge für beide möglichen Zusatzbausteine werden ebenfalls steuerlich begünstigt, allerdings dürfen die dafür verwendeten Kosten maximal 49 Prozent des Gesamtbeitrages ausmachen. Verstirbt der Sparer vor dem Eintritt ins Rentenalter und ist keine Vererbung seines Guthabens möglich, verfällt seine Rürup-Rente zugunsten der anderen Sparer. Diese Vorgehensweise führt in der Folge dazu, dass die möglichen Renditen bei der Rürup-Rente etwas höher ausfallen als bei anderen Vorsorgeprodukten. Soll die private Altersvorsorge jedoch nicht nur den eigenen Lebensabend, sondern im Todesfall auch andere Personen wie beispielsweise einen Lebensgefährten absichern, muss eine andere Variante gewählt werden. In diesem Fall wäre es aber denkbar, die Einsparungen, die sich durch die Steuerersparnis ergeben, in eine kostengünstige Risikolebensversicherung zu investieren.